Schulelternbeirat
Eine aktive Schule braucht aktive Eltern, die sich zum Wohle ihrer Kinder in den Klassen-, Schul oder Landeselternbeirat wählen lassen.
Durch die Wahl zur Elternvertretung haben Sie die Möglichkeit, sich auf Grundlage des Schulgesetz SH an der Gestaltung und Entwicklung an unserer Schule zu beteiligen.
Nach Möglichkeit wählen Eltern in einer Klasse einen Klassenelternbeirat bestehend aus einem Vorsitz und zwei Stellvertretungen. Die Klassenelternbeiräte wählen einen Schulelternbeirat
Aufgabe und Möglichkeiten von Elternvertreter:innen in den Klassen u.a:
- regelmäßiger Kontakt zur Klassenlehrkraft
- Weiterleitung von Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern der Klasse
- Teilnahme an Klassenkonferenzen, Zeugniskonferenzen
- Einberufung und Leitung von Elternversammlungen/ Elternabend
- Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkräften
- Förderung von Kontakt zwischen den Eltern (z.B. gemeinsame Ausflüge, Feste, schriftliche Informationen, Erstellung von Klassenlisten)
Aufgabe und Möglichkeiten der Elternbeiräte, u.a.
- Vertretung der Interessen der Eltern aller Schüler:innen der Schule
- Festigung und Vertiefung von Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus
- Gelegenheit zur Information und Aussprache der Elternschaft
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse beraten und unterbreiten
- Grundsätze und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit an der Schule
- Teilnahme an der Schulkonferenz
Schulelternbeiratsvorsitz im Schuljahr 2023/24
- Vorsitzende: Frau Duduh
- Vorsitz: Herr Raddatz